|
Umweltzivilrecht und Staatshaftungsrecht
Beispiele aus unserer Tätigkeit
Unsere Mandanten sind:
- Betriebe, Städte und Gemeinden,
Grundstücks- und Wohnungseigentümer,
Vermieter und Verpächter,
Mieter und Pächter von Grundstücken
Probleme unserer Mandanten sind:
Vermögens-und Eigentumsschäden, Gesundheitsschäden und sonstige Beeinträchtigungen durch
- Altlasten (Boden-, Bodenluftverunreinigungen und Grundwasserverunreinigungen)
- Immissionen (Lärm, Staub, Luftverunreinigungen)
- Wasserschäden (z.B. durch unzureichende Kanalisation)
- Innenraumbelastungen (Schimmelpilz-, Schadstoff- und Elektrosmogbelastungen)
- Überwuchs von Pflanzen (Bäume, Schlingpflanzen)
Wir vertreten Ihre Interessen mittels
- außergerichtlicher Verhandlungen
- zivigerichtlicher Verfahren (einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren)
bei der Durchsetzung
- des Regresses gegen andere Störer bei einer Altlast (z.B. Ausgleichsansprüche nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz)
- der Staats- und Gefährdungshaftung der Gemeinde wegen unzureichender Kanalisation oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- der Beseitigung und Unterlassung von störenden Lärm-, Schimmelpilz-, Schadstoff- und Elektrosmogbelastungen sowie Überwuchs von Pflanzen
|
|