Umweltzivilrecht und Staatshaftungsrecht

Beispiele aus unserer Tätigkeit

Unsere Mandanten sind:

  • Betriebe, Städte und Gemeinden,
    Grundstücks- und Wohnungseigentümer,
    Vermieter und Verpächter,
    Mieter und Pächter von Grundstücken

Probleme unserer Mandanten sind:

Vermögens-und Eigentumsschäden, Gesundheitsschäden und sonstige Beeinträchtigungen durch

  • Altlasten (Boden-, Bodenluftverunreinigungen und Grundwasserverunreinigungen)
  • Immissionen (Lärm, Staub, Luftverunreinigungen)
  • Wasserschäden (z.B. durch unzureichende Kanalisation)
  • Innenraumbelastungen (Schimmelpilz-, Schadstoff- und Elektrosmogbelastungen)
  • Überwuchs von Pflanzen (Bäume, Schlingpflanzen)

Wir vertreten Ihre Interessen mittels

  • außergerichtlicher Verhandlungen
  • zivigerichtlicher Verfahren (einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren)

    bei der Durchsetzung

  • des Regresses gegen andere Störer bei einer Altlast (z.B. Ausgleichsansprüche nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz)
  • der Staats- und Gefährdungshaftung der Gemeinde wegen unzureichender Kanalisation oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • der Beseitigung und Unterlassung von störenden Lärm-, Schimmelpilz-, Schadstoff- und Elektrosmogbelastungen sowie Überwuchs von Pflanzen