Kosten
Wir bemühen uns, Ihnen möglichst früh Auskunft über unsere Kosten zu geben.
Die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind oftmals schwer im einzelnen vorherzusagen oder dort gar nicht geregelt.
Deshalb wird von uns in den Bereichen der Beratung, außergerichtlichen Vertretung, Vertragsgestaltung, Gutachtenerstellung und der Mediation eine individuell und auf Ihren Fall zugeschnittene Vergütungsvereinbarung angestrebt. Dabei wird nach Aufwand entweder auf der Basis von Stundensätzen oder pauschal mit Ihnen abgerechnet.
Im Rahmen gerichtlicher Verfahren wird unsere Tätigkeit in der Regel auf der Basis der im RVG vorgesehenen Vergütung vorgenommen.
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